Speise- & Ernährungsvorschriften
Auch wenn die Speisevorschriften heute nicht mehr von allen Juden streng beachtet werden, so sind sie dennoch eine identitätsstiftend. Die Kaschrut definiert sowohl die Lebensmittel, die als koscher gelten, wie auch deren Vorgaben zur Herstellung. Deshalb werden zur Erlangung des Koscher-Zertifikats nicht nur die Rohstoffe und Inhaltstoffe der Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel geprüft, sondern auch deren Produktionsstätten und Lagerung. Eine strikte Trennung koscherer von nicht koscheren Lebensmitteln ist während des gesamten Produktionsprozesses zu gewährleisten. Nicht koschere Lebensmittel wie tierische Substanzen nicht koscherer Tiere z.B. Gelatine oder Talg sind grundsätzlich verboten. Nicht erlaubt ist zudem der gleichzeitige Verzehr fleischiger und milchiger Produkte.
Koscher
- Fleisch von Rind, Ziege, Schaf
- Geflügel wie Huhn, Gans, Ente, Pute
- Fische mit Flossen und sichtbaren Schuppen wie Thunfisch oder Lachs
- Eier von koscherem Geflügel
- Milch von koscheren Tieren wie Kuh, Schaf, Ziege
- Pflanzliche Erzeugnisse
Nicht koscher „treife“
- Blut/ Blutprodukte
- Fleisch/Fleischprodukte von Schwein, Pferd, Kaninchen, Wild, Raubvögeln
- Meeresfrüchte wie Hummer, Languste, Muscheln
- Schnecken
- Insekten